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Die Kontrollkarte

Die Kontrollkarten werden an die für die Kontrolle der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden und Stellen (Polizei, Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutzbehörden, Zoll und Bundesanstalt für Güterverkehr) ausgegeben. Die Kontrollkarte weist die Kontrollbehörde aus und ermöglicht das Lesen/Anzeigen, Ausdrucken und Herunterladen der im Massenspeicher des Kontrollgerätes oder auf den Fahrerkarten gespeicherten Daten. Die Gültigkeitsdauer der Kontrollkarte beträgt fünf Jahre.

Notwendige Unterlagen für die Kontrollkarte die von der Antragstellenden Behörde vorzulegen sind:
Antrag des Behördenleiters, seines Stellvertreters oder eines anderen Vertretungsberechtigten der Behörde.
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion ist dem Antrag auf Ersatzkarte die bisherige Karte oder bei Diebstahl die Diebstahlanzeige beizufügen. Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt - beim Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen - innerhalb von 5 Werktagen. Der entsprechende Antrag auf eine Ersatzkarte hat jedoch binnen 7 Tage zu erfolgen.