Antragsberechtigt sind für die Unternehmenskarte solche Unternehmen, deren Mitglieder des Fahrpersonals Beförderungen durchführen, welche unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen, bzw. Lenk- und Ruhezeiten nach den fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen einzuhalten haben; d.h. Unternehmen, die Fahrzeuge betreiben, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sind. Dies können eigene, geleaste oder gemietete Fahrzeuge sein.
Antragsteller ist der Inhaber oder der Vertretungsberechtigte des Unternehmens. Das Unternehmen benötigt die Karte, um die im Massenspeicher des Gerätes enthaltenen Daten in seine betriebliche Datenverarbeitung kopieren zu können und um entsprechend seine Pflichten, ob die Lenk- und Ruhezeiten durch das Fahrpersonal eingehalten werden, feststellen zu können. Die Unternehmenskarten werden an den Unternehmer oder an die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person ausgegeben. Der Unternehmer sorgt für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten.
Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:
1. Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens,
2. Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers, bei juristischen Personen der nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Person sowie einer für den Fahrzeugeinsatz verantwortlichen Person,
3. bei Erstausstellung Gewerbeanmeldung, oder Auszug ans HRG oder Vereinsregister b. z. w. Satzung.
Die Unternehmenskarten werden an den Unternehmer oder an die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person ausgegeben. Der Unternehmer sorgt für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät eingegeben/gesteckt wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Datum der Personalisierung.
Beschädigte Karte
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion ist dem Antrag auf Ersatzkarte die bisherige Karte oder bei Diebstahl die Diebstahlanzeige beizufügen. Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt - beim Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen - innerhalb von 5 Werktagen. Der entsprechende Antrag auf eine Ersatzkarte hat jedoch binnen 7 Tage zu erfolgen.