Der Rat der Europäischen Union hat mit der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 bereits im September 1998 beschlossen, das bisherige, mechanische, analoge Kontrollgerät, welches sich als manipulationsanfällig erwiesen hat, durch den Einbau eines neuen digitalen Kontrollgerätes abzulösen. Das neue Kontrollgerät muss den technischen Spezifikationen nach Anhang I B der VO (EWG) Nr. 3821/85 entsprechen.


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