Mit Hilfe eines in das digitale Kontrollgerät integrierten Massenspeichers und der persönlichen Fahrerkarte werden die relevanten Daten elektronisch gespeichert. Sie sollen überdies unabhängig vom Einsatz einer Karte jederzeit ausgedruckt werden können.
Ziel ist es, die Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten deutlich zu optimieren, Möglichkeiten zur Verringerung des Missbrauchs zu schaffen und insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit zu leisten.
Das digitale Kontrollgerät
Wer? Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse, einschließlich Anhängers von > 3,5 t und Kraftomnibusse (KOM) mit mehr als 8 Fahrgastplätzen Wann? Neufahrzeuge ab Erstzulassung 01.05.2006
Nützliche Informationen zum digitalen Kontrollgerät
Die digitale Ära im Cockpit von LKW, Bussen und Transportern hat begonnen. Neufahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten auszurüsten. Seit dem 01.05.2006 müssen Neufahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet werden.
Aufgabe des Kontrollgerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Es besteht aus Verbindungskabeln, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit. Das Gerät verfügt über vier Betriebsarten:
Betrieb
Kontrolle
Kalibrierung
Unternehmen.
Hersteller von bauartzugelassenen digitalen Kontrollgeräten sind:
Siemens VDO; Villingen Schwenningen
Grundig-Delphi; Grundig Car Media System GmbH Nürnberg